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Autoversicherung

Ein Artikel von Sofia

Das Abstellen eines Autos im Parkhaus ist in der Regel mit der Zahlung einer Parkhausgebühr verbunden. Auf der Rückseite des Parkscheines, der bei der Einfahrt ausgedruckt wird, sind die Haftungsbedingungen bezüglich der Auto-Versicherung abgedruckt. In den meisten Fällen wird mit der Einfahrt lediglich ein Vertrag über die Abstellung auf einer Mietfläche (Mietvertrag) vereinbart. Damit wird im Parkhaus die zusätzliche Auto Versicherung durch den Betreiber nur auf grob fahrlässige und vorsätzlich herbeigeführte Schäden beschränkt, wenn sie vom Personal, oder beauftragten Personen verursacht wurden. Wenn der Parkhausbenutzer solche Schäden feststellt, muss er sie vor dem Verlassen des Parkhauses anzeigen. Sinnvoll list es, wenn der Standplatz bis zur Klärung nicht verlassen wird. Die Videoanlagen in den Einrichtungen dienen nicht, wie oft angenommen der Bewachung der abgestellten Fahrzeuge, sondern sind für die Überwachung der Ein- und Ausfahrt und der ordnungsgemäßen Zahlung angebracht. Dagegen haftet jeder Parkhausbenutzter mit seiner Auto-Versicherung, oder auch persönlich für alle Schäden, die durch das Fahrzeug, oder auch die Mitfahrer innerhalb des Parkhauses, oder bei der Ein- bzw. Ausfahrt passieren. Auch diese Schäden müssen vor dem Verlassen durch den Nutzer beim Betreiber angezeigt werden. Wer das nicht tut und ermittelt wird, muss mit Strafanzeige rechnen. Zur Ermittlung dienen auch die installierten Überwachungsanlagen.

Kommentare zu diesem Beitrag

Baumstark schrieb am 06:21 Uhr 04.1.2011

Sehr schöne Seite, gut ausgewählte Bilder und Grafiken zu den einzelnen Themen und leicht verständliche Texte. So soll das sein. Liebe Grüsse