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Autodiebstahl im Parkhaus

Ein Artikel von Heino

Heutzutage kommt es in in jeder Stadt zu einem Diebstahl des Fahrzeuges, oftmals in gesicherten Parkhäusern.

Viele Halter der Fahrzeuge sind ratlos, wie solch ein Diebstahl passieren kann.

Man stellt sich somit die Frage:

Ist mein Fahrzeug in einem gesicherten Parkhaus gegen Diebstahl versichert?

Kommt der Betreiber vom Parkhaus gegen meinen Schaden am Fahrzeug auf? Alle Betreiber eines Parkhauses sind nicht verpflichtet, die bei ihnen abgestellten Fahrzeuge gegen Diebstahl zu versichern! Das wäre in der heutigen Zeit wirtschaftlich nicht mehr tragbar. Ein wichtiger Punkt ist in erster Linie festzustellen, was am dem Fahrzeug beschädigt bzw. gestohlen wurde. Sehr viele PKWs wurden in der heutigen Zeit durch technische Geräte (Tuningteile) nachträglich aufgerüstet. Sollten diese Teile wie zum Beispiel, Auspuff, Felgen oder auch Sport-Lenkrad nicht im Fahrzeugbrief eingetragen sein, so muss der Halter den Schaden oder Diebstahl selber tragen. Die Versicherung übernimmt dann keine Haftung! Im Normalfall übernimmt die Versicherung den Schaden an dem jeweiligen Fahrzeug. Durch die Teilkaskoversicherung sind alle Fahrzeuge, speziell PKWs, gegen Diebstahlschäden geschützt. Meist ist es jedoch der Halter des Fahrzeuges, der den Ärger und die späteren Rennereien dann am Hals hat.

Kommentare zu diesem Beitrag

Peter D. schrieb am 16:56 Uhr 02.1.2011

Bester Blog ever!

Annett schrieb am 06:36 Uhr 06.12.2010

super Leute eure Seite, macht richtig Spaß mit euch!

Wojtek schrieb am 07:42 Uhr 04.12.2010

Ich würde die Seite auf jeden Fall weiterempfehlen, sie ist wirklich toll.